Qualifizierung

In Baden-Württemberg wird in der Kindertagespflege auf die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Kindertagespflegepersonen Wert gelegt. Die engagierten Fachkräfte durchlaufen einen umfassenden Qualifizierungskurs, der ihnen das nötige Wissen und Können für ihre Tätigkeit vermittelt. 

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Qualifizierung Kindertagespflege

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Qualifizierung und Fortbildung in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege im Sinne des §1 (7) des Kinderbetreuungsgesetzes (KiTaG) umfasst die Betreuung und Förderung von Kindern durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen. Der Auftrag der Kindertagespflege umfasst nach §22 (3) des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes mit dem Schwerpunkt auf seiner sozialen, emotionalen, körperlichen und kognitiven Entwicklung. Dieser integrative Ansatz erstreckt sich auch auf Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder.

Überblick über den Qualifizierungskurs

Der Qualifizierungskurs in Baden-Württemberg umfasst 300 Unterrichtseinheiten und vermittelt ein umfassendes Verständnis für die Praxis der Kindertagespflege. Die angehenden Kindertagespflegepersonen beginnen mit 50 Unterrichtseinheiten, die den Grundstein für ihre Tätigkeit legen und sie auf ihre Aufgaben vorbereiten. Sobald sie eine Pflegeerlaubnis vom örtlichen Jugendamt erhalten haben, können sie ihre Arbeit aufnehmen und gleichzeitig die restlichen Unterrichtseinheiten absolvieren.
 
Fachkräfte in diesem Bereich, wie z. B. Erzieher, durchlaufen eine verkürzte Version des Qualifizierungskurses, der 50 Unterrichtseinheiten umfasst. In diesem verkürzten Programm wird ihr bisheriges Fachwissen anerkannt, und der Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung ihrer Kompetenzen im Kontext der Kindertagesbetreuung.

Schwerpunkte der Qualifizierung

Während des Qualifizierungskurses erhalten Kindertagespflegepersonen wertvolle Einblicke in die Entwicklungsphasen von Kindern, lernen wirksame Strategien zur Erfüllung des Förderauftrags in der Kindertagespflege kennen und erwerben Konfliktlösungstechniken. Darüber hinaus werden sie in den Bereichen Kinderernährung und Gesundheitsvorsorge geschult, um das Wohl der betreuten Kinder zu gewährleisten.
 
Neben der Zusammenarbeit mit den Eltern werden wichtige Aspekte der Kindertagespflege wie soziale Absicherung, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Rechte und Pflichten der Tagespflegepersonen behandelt. Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab, in dem die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Wissen und ihre Kompetenzen unter Beweis stellen können.
 

Kontinuierliche Ausbildung

In Anerkennung der Bedeutung einer kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung sind Tagespflegepersonen verpflichtet, jährlich mindestens 20 Stunden an Fortbildung zu absolvieren. Diese zusätzlichen Schulungen decken ein breites Spektrum an Themen ab, darunter Kinderschutz, Kinderrechte, Integration, Vielfalt, Sprachförderung, Eingewöhnung, Ernährung und Hygiene. Dieses Engagement für kontinuierliches Lernen stellt sicher, dass die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung auf dem neuesten Stand der Forschung, der besten Praktiken und der Vorschriften in ihrem Bereich bleiben.
 
 

Für weitere Informationen zur Qualifizierung

 
Wenn Sie mehr über das kompetenzorientierte Qualifizierungskonzept in der Kindertagespflege auf der Grundlage des Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) erfahren möchten, besuchen Sie bitte die Seite mit dem aktuellen Konzept. Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Qualifizierungsprozess, zu den Qualifizierungszielen und zum Engagement für die Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg.
 
Die Qualifizierung und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen schafft ein förderliches und unterstützendes Umfeld für Kinder, das ihr Wohlbefinden, ihr Wachstum und ihre Entwicklung sicherstellt. In Baden-Württemberg werden diese engagierten Fachkräfte mit den notwendigen Fähigkeiten und Kenntnissen ausgestattet, um eine qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten und einen positiven Einfluss auf das Leben der Kinder zu nehmen, die sie betreuen.
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